Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Zuletzt aktualisiert: 19 Aug 2026

§ 1 Geltungsbereich und Anbieter

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln die Nutzung der Plattform FireVue (nachfolgend „Plattform“), betrieben von der:

FireVue UG (haftungsbeschränkt)
Thiedeweg 26, 22047 Hamburg
Geschäftsführer: Levi Samuel Herber
E-Mail: contact@fvevents.com

Das Angebot von FireVue richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen (nachfolgend „Kunden“). Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen.

Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, FireVue stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

FireVue stellt dem Kunden eine softwarebasierte Lösung (SaaS) zur Verwaltung von Events zur Verfügung. Dies umfasst Funktionen zur Erstellung von Event-Webseiten, Registrierungsformularen und Fragebögen.

Die Plattform wird als Cloud-Lösung gehostet. Dem Kunden wird für die Dauer des Vertrages das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht eingeräumt, auf die Software via Internet zuzugreifen.

FireVue entwickelt die Plattform stetig weiter. Ein Anspruch auf Beibehaltung spezifischer Funktionen besteht nicht, sofern die Erreichung des Vertragszwecks nicht gefährdet wird.

KI-Funktionen

Die Plattform stellt optionale, auf künstlicher Intelligenz basierende Funktionen zur Verfügung, deren Nutzung nach Verbrauch (Credits) abgerechnet wird. FireVue übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Eignung der durch KI-Funktionen erzeugten Ergebnisse; der Kunde ist verpflichtet, diese vor einer Verwendung eigenverantwortlich zu prüfen. Erworbene Credits sind nicht übertragbar und werden nicht zurückerstattet, auch nicht bei Nichtnutzung. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Ausgaben der KI-Funktionen zum Training oder zur Verbesserung konkurrierender KI-Modelle zu nutzen.

§ 3 Registrierung und Vertragsschluss

Die Nutzung der Plattform setzt die Erstellung eines Kontos voraus. Der Kunde ist verpflichtet, die bei der Registrierung abgefragten Daten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben.

Der Vertrag kommt durch den Abschluss des Registrierungsvorgangs und die Bestätigung durch FireVue oder durch die Buchung eines kostenpflichtigen Abonnements zustande.

§ 4 Besondere Pflichten des Kunden (Fragebögen & Inhalte)

Der Kunde ist alleinverantwortlich für alle Inhalte, die er auf der Plattform erstellt, insbesondere für die Gestaltung von Anmeldeformularen und Fragebögen.

Rechtmäßigkeit der Datenerhebung

Der Kunde garantiert, dass die von ihm erhobenen Daten von Event-Teilnehmern im Einklang mit geltendem Recht (insbesondere der DSGVO und dem TDDDG) stehen. Er stellt sicher, dass er über die notwendigen Rechtsgrundlagen für die Erhebung verfügt (z. B. Einwilligung).

Es ist dem Kunden untersagt, die Plattform für rechtswidrige Zwecke zu nutzen oder Inhalte zu veröffentlichen, die gegen gute Sitten, Urheberrechte oder Persönlichkeitsrechte verstoßen.

Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, Inhalte zu veröffentlichen, die (a) verfassungsfeindliche, extremistische oder volksverhetzende Symbole, Kennzeichen oder Inhalte enthalten; (b) pornografische oder sexuell explizite Darstellungen enthalten; (c) Gewalt verherrlichen oder zu Gewalt aufrufen; oder (d) in sonstiger Weise gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen.

FireVue ist berechtigt, Inhalte, die gegen die vorstehenden Bestimmungen verstoßen, jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu entfernen oder den Zugang des Kunden zur Plattform zu sperren. Ein Anspruch des Kunden auf Rückerstattung bereits gezahlter Entgelte besteht in diesem Fall nicht.

Der Kunde darf die Plattform nicht missbräuchlich nutzen, insbesondere nicht durch automatisierte Zugriffe (Scraping), Umgehung von Nutzungsbeschränkungen oder Weiterveräußerung des Zugangs an Dritte.

§ 5 Geistiges Eigentum und Lizenz

Sämtliche geistigen Eigentumsrechte an der Plattform, einschließlich der Software, des Designs, der Marken und der Dokumentation, verbleiben ausschließlich bei FireVue.

Dem Kunden wird ein beschränktes, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, widerrufliches Recht zur Nutzung der Plattform gemäß diesen AGB für die Vertragslaufzeit eingeräumt.

Der Kunde darf: (a) die Plattform nicht kopieren, modifizieren oder abgeleitete Werke erstellen; (b) die Software nicht zurückentwickeln, dekompilieren oder disassemblieren; (c) die Plattform nicht unterlizenzieren, verkaufen oder Dritten über den bestimmungsgemäßen Gebrauch hinaus zugänglich machen; (d) keine Eigentumshinweise oder Kennzeichnungen entfernen oder verändern.

Feedback

Sofern der Kunde FireVue freiwillig Rückmeldungen, Verbesserungsvorschläge oder Ideen zur Plattform mitteilt (Feedback), räumt der Kunde FireVue das unentgeltliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht ein, dieses Feedback ohne weitere Gegenleistung oder Quellenangabe zu nutzen, insbesondere zur Weiterentwicklung der Plattform.

§ 6 Referenz- und Werberechte

Mit der Veröffentlichung eines Events oder einer Landingpage auf der Plattform räumt der Kunde FireVue das nicht ausschließliche, unentgeltliche, weltweite Recht ein, den Namen und das Logo des Kunden sowie die Inhalte dieser öffentlich zugänglichen Seiten – ganz oder auszugsweise, auch in Form von Screenshots – zu eigenen Marketing- und Werbezwecken von FireVue zu nutzen (z. B. als Referenz oder Fallstudie auf der Website oder in Vertriebsunterlagen von FireVue).

Dieses Recht beschränkt sich auf Inhalte, die der Kunde selbst öffentlich zugänglich gemacht hat, und erstreckt sich nicht auf nicht-öffentliche Bereiche, Teilnehmerdaten oder als vertraulich gekennzeichnete Inhalte. Der Kunde kann der weiteren Nutzung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widersprechen; bereits vor dem Widerspruch erfolgte Nutzungen bleiben hiervon unberührt.

§ 7 Zahlungsbedingungen und Stripe-Nutzung

Die Vergütung für die Nutzung der Plattform richtet sich nach dem gewählten Tarif. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

Die Abrechnung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe.

Kommt der Kunde mit der Zahlung fälliger Entgelte in Verzug, ist FireVue berechtigt, den Zugang des Kunden zur Plattform bis zum vollständigen Ausgleich des Rückstands zu sperren. Eine Verpflichtung zur vorherigen Gewährung einer Nachfrist besteht nicht, sofern nicht für Kunden auf Enterprise-Ebene im jeweiligen Vertrag ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

Stripe Connect (Teilnehmerzahlungen)

Sofern der Kunde Zahlungen von Event-Teilnehmern über die Plattform entgegennimmt (Stripe Connect Standard), kommt ein direkter Vertrag zwischen dem Teilnehmer und dem Kunden zustande. FireVue ist weder Verkäufer noch Vermittler dieser Leistungen. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die steuerliche Abwicklung, Rückerstattungen und den Support gegenüber den Teilnehmern.

§ 8 Verfügbarkeit und Wartung

FireVue strebt eine Verfügbarkeit der Software von 99 % im Jahresmittel an.

Von der garantierten Verfügbarkeit ausgenommen sind: (a) Zeiten, in denen die Server aufgrund von technischen Problemen, die nicht im Einflussbereich von FireVue liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter wie Vercel, Supabase oder Cloudflare), nicht erreichbar sind; (b) geplante Wartungsarbeiten, die dem Kunden nach Möglichkeit mindestens 48 Stunden im Voraus angekündigt werden; (c) Umstände, die durch die eigenen Systeme oder die Internetverbindung des Kunden verursacht werden.

FireVue übernimmt keine Gewähr für eine fehlerfreie Funktion der Software. Bekannt gewordene Fehler werden im Rahmen der Weiterentwicklung nach billigem Ermessen von FireVue bearbeitet, ohne dass bestimmte Reaktions- oder Behebungszeiten zugesichert werden. Abweichende Reaktions- und Behebungszeiten (Service Level Agreement) können für Kunden auf Enterprise-Ebene gesondert in einem eigenen Vertrag vereinbart werden.

§ 9 Haftung und Freistellung

FireVue haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet FireVue nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die Gesamtsumme der vom Kunden in den 12 Monaten vor dem schädigenden Ereignis gezahlten Entgelte.

Haftungsfreistellung

Der Kunde stellt FireVue von sämtlichen Ansprüchen Dritter (insbesondere von Event-Teilnehmern oder Aufsichtsbehörden) frei, die aus einer rechtswidrigen Nutzung der Plattform durch den Kunden oder einer unzulässigen Datenerhebung resultieren. Dies umfasst auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.

§ 10 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Die Parteien halten die Bestimmungen der DSGVO ein.

Soweit FireVue personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der unter fvevents.com/dpa-contract abrufbare Auftragsverarbeitungsvertrag als vereinbart und ist integraler Bestandteil dieses Vertrages.

§ 11 Laufzeit und Kündigung

Die Laufzeit richtet sich nach dem gewählten Abonnement (monatlich oder jährlich).

Monatliche Abonnements können jeweils zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt werden. Jährliche Abonnements können mit einer Frist von 30 Tagen vor Ende des laufenden Vertragsjahres gekündigt werden; andernfalls verlängern sie sich automatisch um ein weiteres Jahr.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde gegen die Nutzungsbedingungen in § 4 verstößt.

Nach Beendigung des Vertrages wird der Zugang des Kunden zur Plattform deaktiviert. Der Kunde kann innerhalb von 30 Tagen nach Wirksamwerden der Kündigung einen Export seiner Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format anfordern.

Nach Ablauf dieser Frist von 30 Tagen löscht FireVue sämtliche Daten des Kunden endgültig, soweit dem keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (z. B. handels- oder steuerrechtlicher Art) entgegenstehen.

§ 12 Änderungen dieser AGB

FireVue behält sich das Recht vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Der Kunde wird über Änderungen mindestens 30 Tage vor deren Inkrafttreten per E-Mail oder über eine Benachrichtigung innerhalb der Plattform informiert.

Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als angenommen. FireVue wird den Kunden in der Benachrichtigung gesondert auf diese Rechtsfolge hinweisen.

§ 13 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte

Der Kunde kann nur mit Gegenansprüchen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur insoweit ausüben, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 14 Schlussbestimmungen

Diese AGB, der unter fvevents.com/dpa-contract abrufbare Auftragsverarbeitungsvertrag sowie ein gegebenenfalls gesondert abgeschlossener Enterprise-Vertrag (einschließlich etwaiger Service Level Agreements) bilden zusammen die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien zum jeweiligen Vertragsgegenstand. Bei Widersprüchen zwischen diesen Dokumenten gilt folgende Rangfolge: (1) ein individuell abgeschlossener Enterprise-Vertrag, (2) der Auftragsverarbeitungsvertrag hinsichtlich datenschutzrechtlicher Fragen, (3) im Übrigen diese AGB.

FireVue ist berechtigt, diesen Vertrag im Rahmen einer Verschmelzung, Übernahme, eines Verkaufs wesentlicher Vermögenswerte oder einer vergleichbaren Umstrukturierung ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen. Der Kunde wird über eine solche Übertragung informiert.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Hamburg, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt.

© 2026 Events by FireVue. Alle Rechte vorbehalten.